Lieber Interessent, Bestattungskosten sind so individuell wie der Mensch selbst. Wir erheben Kosten die immer in einem guten Preis-Leistungsverhältnis stehen. Deshalb stellen sie uns gerne die Frage in Bezug auf den zu erwartenden Preis. Wir werden ihnen dann gerne ein unverbindliches, individuelles Angebot erstellen.
Grundsätzlich gelten klare Anforderungen an Bestattungsdienstleistungen, die in der DIN EN 15017 – einer europaweit geltenden Norm â? klar zusammengefasst und ersichtlich sind. Demnach sind Überführungstransportmittel in Form, Farbe und Erscheinungsbild einem allgemeinen Pietätsempfinden entsprechend zu gestalten. Wäre dies der Fall gewesen, hätten die Autodiebe wohl einen Diebstahl gar nicht in Erwägung gezogen. Ferner muss es sich um Fahrzeuge handeln, die speziell für den Zweck der Überführung von Verstorbenen hergerichtet sind und entsprechenden technischen Mindeststandards genügen müssen. Entsprechend der europäischen Norm ist der Transport von maximal zwei Verstorbenen zu empfehlen, in keinem Fall sind weite Fahrten zu vermeintlich günstigeren Krematorien mit einer derart hohen Zahl von Verstorbenen zu rechtfertigen und können nicht als Ausdruck von Kultur, Respekt und Würde gesehen werden. Auch das nach allen Bestattungsgesetzen der Bundesländer vorgeschriebene Sargbehältnis hat Mindestanforderungen zu entsprechen. Der Verweis auf so genannte „Leihsärge“ für die Trauerfeier und der anschließenden Verwendung einer primitiven Holzkiste zur Kremation, kann nicht als zukünftiger Trend bezeichnet werden und offenbart ein Welt- und Menschenbild, das jedes Gespür für den Wert menschlichen Lebens verloren hat.
Formulierungen, die von einem „Leichentourismus“ sprechen, beweisen, dass solche Vorgänge mit einer Bestattungskultur im guten Wortsinne nichts mehr zu tun haben, so der 1. Vorsitzende des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. und Pinneberger Bestatter Rolf Matthießen. Aus dem Kreis der Landesvorsitzenden und Innungsobermeister auf ihrer diesjährigen Herbstsitzung wurde außerdem deutlich, dass manche im Bereich von Bestattung agierenden Personen in keiner Weise die Bezeichnung als Bestatter verdienen.
Vielmehr tummeln sich im Segment der Discountbestattung auch Menschen, denen die fachliche, handwerkliche, kaufmännische und ethisch moralische Qualifikation abhandengekommen sind oder die diese niemals besessen haben. Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Bestatter und Landesinnungsmeister in Baden - Württemberg, Christian Streidt, ergänzt in diesem Zusammenhang seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass Mindeststandards unumstößlich einzuhalten sind und diese keinesfalls als teuer gelten müssen. Trauernden Angehörigen und nachhaltig denkenden Menschen ist daher dringend zu empfehlen, schon zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bei einem Bestatter des Vertrauens ins Auge zu fassen, um die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu sondieren und ein dem eigenen Lebensstil und der Persönlichkeit angemessene Bestattung arrangieren zu können.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter, dem rund 80% der Bestattungsunternehmen in Deutschland angehören, sieht sich in seiner Forderung nach einer gesetzlichen Mindestzugangskontrolle zum Beruf des Bestatters bestätigt. Wer mit Angehörigen und Trauernden beruflich zu tun hat, sollte Mindestanforderungen erfüllen, um die notwendige Gewerbezulassung zu erhalten. Bisher ist die Ausübung des Bestatterberufs rechtlich ohne Zugangsbeschränkung möglich, was dazu führt, dass der Beruf auch ohne die notwendige fachliche Qualifikation ausgeübt wird.