Wir sind immer für sie da

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

kostenfrei unter Tel: 

0800-4504575 

oder 

0821-4504575 

 

Hauptsitz: 

Pius-Bestattungen 

GmbH&CoKG

Thyssenstr.31

86368 Gersthofen

Mo-Fr. 8-16.00 Uhr 

und nach Vereinbarung

 

Neu ab 1.Januar

2021

Filiale: Friedberg/Bayern

Bauernbräustr.1a

86316 Friedberg 

Tel.- 0821-4504575 

oder kostenfrei

0800-4504575     

 

Fili​ale Neusäß

direkt an der Uniklinik 

Deuterstr. 10

Ecke Westheimer Str. 

86356 Neusäß

Öffnungszeiten: 

Mo - Fr. von 9-12.00 Uhr 

und nach telefonischer Vereinbarung 

Tel. 0821-406050  

 

Filiale Augsburg

Oberhausen im Eschenhof 

 

Augustastr.1 1/2

Ecke Donauwörtherstr.

im Eschenhof

86154 Augsburg

Tel. 0821-4504575

Nach Vereinbarung

 

Filiale Fischach 

Augsburgerstr. 4

86850 Fischach

kostenfrei:

Tel. 0800 - 4504575

nach Vereinbarung 

 

Info zur Bestattungsvorsorge:

Nur innerhalb der Geschäftszeiten 

 

0821-4786688-0

 E-Mail

info@pius-bestattungen.com

 

 

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

Bereitschaftsdienst: 

Mo-So von

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Alle anderen Filialen nach Vereinbarung

Pius Bestattungen GmbH&CoKG Im Trauerfall Tag und Nacht 0821 - 45 0 45 75
Pius Bestattungen GmbH&CoKG Im Trauerfall Tag und Nacht  0821 - 45 0 45 75

Was im Sterbefall zu tun ist

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderliche Todesbescheinigung ausstellen.

 

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

 

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

 

Dies erledigt fast immer der beauftragte Bestatter. Von diesem erhalten sie als Angehöriger dann auch die Sterbeurkunden. 

 

 

 

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